Ausbildung

Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung FBA für die gewerbsmässige Klauenpflege beim Rind

Grundlage ist die Änderung der Tierschutzverordnung. Das Gesetz schreibt neu vor, dass ab dem 01.01.2017 alle gewerbsmässig arbeitenden Klauenpfleger eine spezielle Schweiz weit anerkannte Ausbildung absolvieren müssen. Diese nennt sich fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA). Die SKV bietet diesen Ausbildungslehrgang an.

Form der Ausbildung:
Theoretischer Unterrichtsteil unter Einbezug von Videos, Fallbeispielen, Diskussionsrunden sowie angewandter Gruppenarbeit mit Vorstellung von Fällen. Praktischer Unterrichtsteil mit Übungen an Totklauen und während Betriebsbesuchen in der Gruppe. Das Praktikum wird von einem regionalen Instruktor des SKV begleitet.

Umfang:
Der stufig aufgebaute Kurs besteht aus einem

- einem Theorieteil (5-tägiger Modulkurs inkl. bestandener Prüfung und 80% Anwesenheitspflicht)
- einem 3-tägigen FBA-Zusatzkurs (100% Anwesenheitspflicht)
- einem Praktikum in Begleitung eines regionalen Instruktors das wie folgt stattfindet:
Anzahl Tiere:
Total 300 dokumentierte Rinder, davon am Anfang mindestens 30 Tiere unter Aufsicht des regionalen Instruktors. Der regionale Instruktor entscheidet, zu welchem Zeitpunkt der Kandidat weitere Rinder selbstständig schneidet (frühestens nach 30 Rindern unter Aufsicht). Die Pflegetätigkeit muss auf mindestens 5 verschiedenen Betrieben erfolgen.

Photographische Verlaufsdokumentation: Insgesamt 5 Tiere mit verschiedenen Befunden (zB. Dermatitis digitalis ; Geschwür; Weisse-Linie-Erkrankungen ; Ballenhornfäule; Limax usw.): vor der Pflege, nach der Pflege und 1 Monat nach der Pflege. Dokumentation und Betriebsauswertung (5 Betriebe): Es werden folgende Fragen beantwortet: Welches Klauenproblem herrscht im Betrieb vor?; welches könnte die Ursache dafür sein?; weiterführende Abklärung sollen durchgeführt werden durch: …………

Der regionale Instruktor ist Ansprechsperson für den Kandidaten. Das Praktikum muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des FBA-Zusatzkurses absolviert werden. Der regionale Instruktor überprüft die Unterlagen auf die Vollständigkeit und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.

Aus logistischen und organisatorischen Gründen (wegen geringer Anzahl an regionalen Instruktoren) kann ein Abschnitt des Praktikumteils bereits nach dem Besuch des Modulkurses, das heisst vor dem Besuch des FBA-Zusatzkurses, absolviert werden – jedoch höchstens 50% (total mindestens 30 Rinder) der Kühe, die zusammen mit den regionalen Instruktoren zu schneiden sind, sowie der Fallbeschrieb aller fünf Betrieben und die Dokumentation und Betriebsauswertung der 5 Betrieben.

Inhalte: Tierschutz und Rechtsgrundlagen; Tiergesundheit; Ausübung der funktionellen Klauenpflege; Wirtschafts-und Sozialkunde. Der Stundenplan gibt Auskunft über die genauen Inhalte und Umfang dieser Themengebiete.

Lernzielkontrolle: Die erfolgreiche Lernzielkontrolle schliesst die FBA-Ausbildung ab. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile.
Der erste Teil erfolgt nach dem besuchten Modul und beinhaltet eine schriftliche und praktische Prüfung. Der schriftliche Theorieteil (nach dem Modul) umfasst komplexe Fragestellungen zu den Lernzielen. Der praktische Teil besteht aus 2 Arbeitsaufgaben (Klauenpflege an 1 Rind, 1 Verband anlegen).
Der zweite Teil erfolgt nach Abschluss des Praktikums und beinhaltet eine mündliche und praktische Prüfung (Klauenpflege an zwei Rindern). Die Details dazu sind im Prüfungsplan über die Prüfung zur Fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildung zur gewerbsmässigen Klauenpflege geregelt.

Die Prüfung zum Abschluss der fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildung ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt mindestens 4 beträgt, wobei keine Teilnote unter 3 sein darf. Eine zweimalige Wiederholung der Prüfung ist bei nächster Gelegenheit möglich, frühestens nach drei Monaten.

Anerkennung:
Der Besuch des Kurses inklusive Praktikum und Lernzielkontrolle wie oben beschrieben, wird als fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) anerkannt. Die abgeschlossene Ausbildung ist Voraussetzung für die Bewilligung für die Durchführung der gewerbsmässigen Klauenpflege bei Rindern. Das entsprechende Anerkennungsgesuch ist an den Veterinärdienst des Wohnkantons zur richten. Die Bewilligung ist gültig für die ganze Schweiz.

Der Nachweis (FBA) ist 10 Jahre ab Erhalt gültig. Im Moment gibt es gesetzlich keine Pflicht zu einer erneuten Ausbildung nach Ablauf dieser Zeit, die Genehmigung muss nach 10 Jahren beim Kanton neu beantragt werden.

Hier finden Sie die Adressliste der kantonalen Veterinärämter sowie ein Bewilligungsgesuch für die gewerbsmässige Klauenpflege

Die SKV sieht in dieser Ausbildungspflicht die Chance auf eine Aufwertung der Arbeit des Klauenpflegers. 

Bitte melden Sie sich für Fragen bei der Geschäftsstelle der SKV (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).